Wie werde ich Mitglied?
Mit der Online-Mitgliederaufnahme könnt ihr direkt einen vorläufigen Ausweis selber ausdrucken. Dieser ist dann 4 Wochen lang gültig. Nach der Durchführung der Lastschrift, wird der endgültige Ausweis zugeschickt. Die vorläufige Mitgliedschaft tritt mit der Übermittlung der Daten sofort in Kraft.
Ihr könnt euch natürlich auch ganz klassisch in schriftlicher Form anmelden. Dazu einfach den Aufnahmeantrag unten herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail oder Fax + 49 (0) 251 1626718 an uns senden. Oder besuchen Sie unsere Geschäftsstelle in Münster und lernen uns persönlich kennen. Hier können Sie Ihren Mitgliedsausweis sofort mitnehmen.
DAV Sektion Münster e. V.
Grevener Str. 125b, 48159 Münster
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Wichtige Infos zur Mitgliedschaft
Änderungen der Stammdaten wie Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung:
• Auf mein.alpenverein.de kannst du nach einmaliger Registrierung selbstständig deine Stammdaten ändern und anpassen (empfohlene Methode).
• Schreib uns eine E-Mail an die Geschäftsstelle mit Angabe deines Namens und deines Geburtsdatums oder Mitgliedsnummer (zwecks Zuordnung) und teile uns einfach die Daten mit, die geändert werden sollen.
Kündigung der Mitgliedschaft:
• Die Kündigung kann formlos per E-Mail an die Geschäftsstelle erfolgen.
ACHTUNG: Die Kündigung der Mitgliedschaft muss nach unserer Satzung drei Monate vor Jahresende (30. September) erfolgen. Nach dem 30. September werden keine Kündigungen mehr für das laufende Jahr akzeptiert!
Familienmitgliedschaften / Junior-Mitgliedschaften:
• Behaltet bitte selbstständig das Alter eurer Kinder, die in der Familienmitgliedschaft dabei sind, im Auge. Ab dem 18. Lebensjahr sind diese nicht mehr kostenlos und werden automatisch in eine Junior-Mitgliedschaft (45,00 € pro Jahr) eingestuft.
Einzug der Jahresmitgliedsbeiträge:
• Wir ziehen die Jahresmitgliedsbeiträge Anfang Januar von eurem Konto ein. Für Rücklastschriften aufgrund mangelnder Deckung oder falscher Kontonummer müssen wir leider die Rücklastschriftgebühren der Bank als Verwaltungsaufschlag in Rechung stellen.
• Solltet ihr noch nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, müsst ihr den Mitgliedsbeitrag zum 31. Januar auf unser Vereinskonto überweisen. Bei späterem Zahlungseingang erheben wir eine Verwaltungsgebühr von 3,00 €.